7. Absage von Schulungs-Veranstaltungen durch ROCKETPICS
Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche in der Risikosphäre von ROCKETPICS liegen (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) ausfallen, werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet, falls kein Ersatztermin angeboten werden kann, den der Teilnehmer mit angemessenem Aufwand wahrnehmen kann. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn ROCKETPICS trifft ein grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) an der Absage der Veranstaltung.
8. Urheberrechte
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ROCKETPICS gestattet.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
III. Sonstige Dienstleistungen
Sonstige Dienstleistungen wie
Graphic Recordings, Visual Facilitation, Moderation, Konzepterstellung, Beratung, Erstellung von Illustrationen, Videos oder dergleichen werden nach Anfrage und Spezifikation des Kunden kalkuliert und unverbindlich angeboten. Erst nach schriftlicher Angebotsannahme und Auftragserteilung (unterschriebenes Angebotsdokument oder einfache E-Mail) erfolgt die Durchführung des jeweiligen Auftrags.
Sollte eine vom Auftraggeber gebuchte, veranstaltungs- und/oder termingebundene Dienstleitung (z.B. Graphic Recording)
innerhalb von 21 Tagen vor Veranstaltungstermin abgesagt und/oder verschoben werden, so wird ein
Ausfall-Honorar von 80 % in Rechnung gestellt. 50 % des Ausfall-Honorars werden angerechnet, wenn bis zum folgenden Quartal ein Ausweichtermin gefunden und die Dienstleistung durchgeführt werden kann.
Sollte eine Veranstaltung
innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungstermin abgesagt und/oder verschoben werden, so wird ein
Ausfall-Honorar von 100 % in Rechnung gestellt. 25 % des Betrages werden angerechnet, wenn bis zum folgenden Quartal ein Ausweichtermin gefunden und durchgeführt werden kann.
IV. Gerichtsstand/Geltendes Recht
(1) Der Gerichtsstand für alle aus dem Kauf einer Ware oder der Buchung einer Dienstleistung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB ist Landshut.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und ROCKETPICS gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).
V. Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link
finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.